Versorgungs- und Belegungsverträge bestehen mit der DRV-Bund (Federführer) und sämtlichen regionalen RV-Trägern. Außerdem gibt es entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen.
Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V
Belegungsvertrag nach § 21 SGB IX