Sie haben nach den gesetzlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch (§ 69 SGB IX) die Möglichkeit, auf die Auswahl der Rehabilitationsklinik durch den zuständigen Leistungsträger Einfluss zu nehmen.
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Um Sie dabei zu unterstützen, stellen wir Ihnen HIER ein einfach auszufüllendes Formular zur Verfügung. Dieses können Sie Ihrem Rehabilitationsantrag beifügen, um eine Kostenzusage für Ihre Wunschklinik zu erhalten.