Seit 2018 wird von einigen Krankenkassen und allen Stellen der Deutschen Rentenversicherung das sogenannte Nahtlosverfahren unterstützt, bei dem Sie während der Behandlung im Qualifizierten Entzug einen vereinfachten Antrag auf stationäre Entwöhnungsbehandlung stellen und dann am letzten Tag der Qualifizierten Entwöhnungsbehandlung direkt in die Entwöhnungsklinik wechseln. Um dieses Verfahren nutzen zu können, beachten Sie bitte zwingend folgendes: